Vereinssatzung

Aktionsbündnis Klima- und Umweltschutz Schlaubetal

15299 Müllrose

Seeallee 42

15299 Müllrose

Postfach 07

E-Mail: Abklima.schlaubetal@web.de

Mitgliederbeschluss  zur Änderung der am 9.10.2019 beschlossenen Vereinssatzung in einer am 5.12.2019 fortgesetzten Gründungsveranstaltung

Vereinssatzung

§ 1. Name, Sitz,Eintragung, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen Aktionsbündnis Klima- und Umweltschutz Schlaubetal

Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz e.V

.

Der Sitz des Vereins ist die Stadt Müllrose

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

§ 2. Vereinszweck

Der  Zweck des Vereins ist die Förderung von Klimaschutz, Naturschutz und Umweltschutz

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch eigene aktive Beiträge für Klimaschutz, wie Baumpflanzungen und folgender erforderlicher Pflege. Anlage von Streuobstwiesen, Blühwiesen oder Herstellung von Bereichen mit Möglichkeiten für eine bessere Biodiversität. Diese Vorhaben erfolgen in Abstimmung mit der Gemeinde. Einbeziehung von Schule, KITA ,Vereinen und Institutionen in verschiedene Projekte. Sachbezogene Öffentlichkeitsarbeit, Beratung und Aufklärung.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keinerlei eigenwirtschaftliche Zwecke.

Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3. Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person sein und juristische Personen, die seine Ziele unterstützen. Der Verein hat folgende Mitglieder:

  • ordentliche Mitglieder
  • jugendliche Mitglieder bis zum 18.Lebensjahr
  • Fördermitglieder
  • Ehrenmitglieder

Nur ordentliche Mitglieder haben ein Stimmrecht und können in Vereinsämter gewählt werden.

Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt.

§  4. Beiträge

Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Zur Festlegung der Beitrags und -fälligkeit ist eine einfache Mehrheit der in der Mitglieder-versammlung anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich. Die Mitgliederversammlung kann eine Beitragsordnung verabschieden, die Art, Umfang und Fälligkeit der Beitragsleistungen regelt.

§  5.  Vorstand

Der Vorstand des Vereins besteht dem 1. Vorsitzenden, dem 2.Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt jedoch solange im Amt bis eine Neuwahl erfolgt ist. Der 1. Vorsitzende und der 2.Vorsitzende vertreten den Verein einzeln oder gemeinsam. Die Tätigkeit im Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich. Ein Anspruch auf eine Vergütung oder eine Ehrenamtspauschale besteht nicht

§ 6.  Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn mindestens 1/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.

Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand per E-Mail oder schriftlich bei Nichtvorhandensein einer Mail-Adresse unter  Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom  Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.

§ 7.  Datenschutz

Im Rahmen der Mitgliederverwaltung werden von den Mitgliedern folgende Daten erhoben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefon Wird der Verein auf Beschluss der Mitgliederversammlung Mitglied eines Verbandes, werden die Daten der Mitglieder an den Verband weiter gegeben. Darüber hinaus veröffentlicht der Verein die Daten seiner Mitglieder intern wie extern nur nach entsprechenden Beschluss der Mitgliederversammlung und nimmt die Daten von Mitgliedern aus, die einer Veröffentlichung widersprochen haben.

§ 8.  Auflösung des Vereins

Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an das Amt Schlaubetal , welches es für gemeinnützige Zwecke zu Projekten des Natur- und Umweltschutzes an Schulen zu verwenden hat.

Müllrose, den 5.12.2019